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Recht & Förderung

GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Das GEG regelt seit 2024, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen.

Auch bekannt als: Heizungsgesetz

Das GEG (umgangssprachlich "Heizungsgesetz") gilt seit 1. Januar 2024 für Neubaugebiete und nach kommunaler Wärmeplanung gestaffelt für den Bestand. Wärmepumpen erfüllen die 65-%-Pflicht automatisch.

Übergangsfristen: Bestandsgebäude in Großstädten haben bis Mitte 2026 Zeit (kommunale Wärmeplanung bis 30.6.2026), kleinere Gemeinden bis Mitte 2028.

Reparaturen bleiben erlaubt, ein Gas-Defekt erzwingt nicht sofortigen Tausch. Aber: ab Pflichtdatum müssen neue Heizungen die 65-%-Vorgabe erfüllen.

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